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KFZ Versicherung - Youngtimer Oldtimerversicherung

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Sie suchen eine Kfz-Versicherung für Oldtimer?

Sie brauchen eine eVB für eine Youngtimer-, Oldtimerversicherung und/oder wollen den Versicherer wechseln?

Sie möchten gerne ein rotes Dauerkennzeichen für Ihre Oldtimer (07-Kennzeichen)? Sie möchten Ihr grad erworbenes Premium-Fahrzeug gut und vernünftig versichern?

Dann nehmen Sie zu mir Kontakt auf! Gemeinsam finden wir heraus, welcher Tarif der passendste für Sie ist. Ob Sie z. B. eine sog. Allgefahrendeckung für ihr Fahrzeug haben wollen oder ob eine Haftpflicht inkl. TK reicht. Lassen Sie uns miteinander reden!

Hier ein Anfrageformular von OCC, mit dem ich auch alle anderen Möglichkeiten rechnen kann. Falls Sie noch kein Wertgutachten für Ihr „Schätzchen“ haben, dann können Sie hier einen Sachverständigen finden: Classic Data

Nicht alle alten Fahrzeuge können als Young- oder Oldtimer eingestuft werden. Der vom Großvater geerbte Golf II mit Ersatzteilen vom Schrottplatz ist z.B. lediglich ein altes Auto, das keine Spezialabsicherung benötigt.

Wenn der Golf II jedoch immer gepflegt wurde und nur original Teile bei Reparaturen oder Instandsetzung verwendet wurden, wird  ein Youngtimer Spezialprodukt interessant.

Man geht bei Youngtimern davon aus, dass die Fahrzeuge durch die gute Pflege mit Erreichen des 30 Jahres als Oldtimer eingestuft werden.

Bei den Youngtimer Tarifen ist der tatsächliche Wert aufgrund von Restaurierungsmaßnahmen, dem guten Zustand durch aufwendige Instandhaltung und dem Seltenheitswert angesetzt. Als Youngtimer gelten Liebhaberstücke, die noch zu jung sind, um als Oldtimer eingestuft zu werden und noch nicht als historische Fahrzeuge gelten

Für Oldtimer liegt eine einheitliche Definition des Oldtimerstatus per Fahrzeugverlassungsordnung
2007, § 2 Nr. 22 vor:

  • In der Regel sind Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre alt (eine rechtliche Definition ist nicht festgelegt)
  • möglichst originaler Zustand
  • Die Pflege des Fahrzeugs –> je nach Gesellschaft mind. Zustandsnote 3 oder besser
  • kein Alltagsfahrzeug, es ist eine jährliche maximale Laufleistung und ein Alltagsfahrzeug von den Gesellschaften vorgesehen
  • Das Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen
  • Es entspricht weitestgehend dem Originalzustand
  • Es befindet sich in einem guten Erhaltungszustand
  • Das Fahrzeug dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
  • Der 1. des Zulassungsmonats gilt dabei als Stichtag.

Bei Fahrzeugen, bei denen das Alter geschätzt werden muss (Scheunenfund → keine Papiere vorhanden oder importierte Fahrzeuge) werden meist die verfügbaren Herstellerangaben als Anhaltspunkt genutzt.

Definition der Zustandsnoten

  • Zustandsnote 1: Makelloses Fahrzeug, an dem sich auch bei genauester Prüfung keinerlei Mängel finden. Ein Fahrzeug, dessen Restauration in allen Punkten dem absoluten Höchststand des heute Machbaren darstellt.
  • Zustandsnote 2: Sehr gutes, mängelfreies Fahrzeug im Original erhaltenen oder aufwändig restaurierten Zustand ohne Fehlteile und mit allenfalls leichten Gebrauchsspuren.
  • Zustandsnote 3: Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, das normale Gebrauchsspuren oder einzelne, kleinere Mängel zeigt. Uneingeschränkt fahrbereit, ohne Durchrostungen und ohne sofort notwendige Instandsetzungsarbeiten.
  • Zustandsnote 4: Verbrauchtes Fahrzeug mit deutlich erkennbaren Mängeln, das nur eingeschränkt fahrbereit ist oder an dem sofortigen, einfach durchzuführenden Arbeiten notwendig sind. Kann leichte bis mittlere Durchrostungen oder Fehlteile aufweisen.
  • Zustandsnote 5: Restaurierungsobjekt im nicht fahrbereiten oder teilweise zerlegten Zustand mit zahlreichen Fehlteilen, das nur mit größeren Investitionen wieder aufgebaut werden kann.

 

Ein Kfz-Versicherer berücksichtigt für die Angebotserstellung solche Aspekte.

  • Ein Mindestfahrzeugalter- und Mindestfahrzeugwert
  • Es muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein
  • Eine maximale Fahrleistung (ein Versicherer bietet sogar eine unbegrenzte Jahresfahrleistung)
  • Der nächtliche Abstellplatz

Neben den genannten Punkten sind je nach Gesellschaft noch weitere Punkte relevant dafür, ob das Fahrzeug mit einem Spezialprodukt versehen wird. Mögliche Versicherer für Ihren Youngtimer und/oder Oldtimer sind:

 

Anhand Ihrer Wünsche und der objektiven Kriterien Ihres Fahrzeugs suchen wir die passendste Lösung für Sie heraus! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen mich direkt an:

02361-5822262 und 0174-9215335.

Viele Grüße und bis bald

Ihr Peter Bieger

Ich wünsche eine persönliche Beratung und möchte Kontakt mit einem Berater aufnehmen.

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Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.

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