Für Oldtimer liegt eine einheitliche Definition des Oldtimerstatus per Fahrzeugverlassungsordnung
2007, § 2 Nr. 22 vor:
- In der Regel sind Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre alt (eine rechtliche Definition ist nicht festgelegt)
- möglichst originaler Zustand
- Die Pflege des Fahrzeugs –> je nach Gesellschaft mind. Zustandsnote 3 oder besser
- kein Alltagsfahrzeug, es ist eine jährliche maximale Laufleistung und ein Alltagsfahrzeug von den Gesellschaften vorgesehen
- Das Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen
- Es entspricht weitestgehend dem Originalzustand
- Es befindet sich in einem guten Erhaltungszustand
- Das Fahrzeug dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
- Der 1. des Zulassungsmonats gilt dabei als Stichtag.