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Sie brauchen eine eVB für eine Youngtimer-, Oldtimerversicherung und/oder wollen den Versicherer wechseln?
Sie möchten gerne ein rotes Dauerkennzeichen für Ihre Oldtimer (07-Kennzeichen)? Sie möchten Ihr grad erworbenes Premium-Fahrzeug gut und vernünftig versichern?
Dann nehmen Sie zu mir Kontakt auf! Gemeinsam finden wir heraus, welcher Tarif der passendste für Sie ist. Ob Sie z. B. eine sog. Allgefahrendeckung für ihr Fahrzeug haben wollen oder ob eine Haftpflicht inkl. TK reicht. Lassen Sie uns miteinander reden!
Hier ein Anfrageformular von OCC, mit dem ich auch alle anderen Möglichkeiten rechnen kann. Falls Sie noch kein Wertgutachten für Ihr „Schätzchen“ haben, dann können Sie hier einen Sachverständigen finden: Classic Data
Nicht alle alten Fahrzeuge können als Young- oder Oldtimer eingestuft werden. Der vom Großvater geerbte Golf II mit Ersatzteilen vom Schrottplatz ist z.B. lediglich ein altes Auto, das keine Spezialabsicherung benötigt.
Wenn der Golf II jedoch immer gepflegt wurde und nur original Teile bei Reparaturen oder Instandsetzung verwendet wurden, wird ein Youngtimer Spezialprodukt interessant.
Man geht bei Youngtimern davon aus, dass die Fahrzeuge durch die gute Pflege mit Erreichen des 30 Jahres als Oldtimer eingestuft werden.
Bei den Youngtimer Tarifen ist der tatsächliche Wert aufgrund von Restaurierungsmaßnahmen, dem guten Zustand durch aufwendige Instandhaltung und dem Seltenheitswert angesetzt. Als Youngtimer gelten Liebhaberstücke, die noch zu jung sind, um als Oldtimer eingestuft zu werden und noch nicht als historische Fahrzeuge gelten
Bei Fahrzeugen, bei denen das Alter geschätzt werden muss (Scheunenfund → keine Papiere vorhanden oder importierte Fahrzeuge) werden meist die verfügbaren Herstellerangaben als Anhaltspunkt genutzt.
Neben den genannten Punkten sind je nach Gesellschaft noch weitere Punkte relevant dafür, ob das Fahrzeug mit einem Spezialprodukt versehen wird. Mögliche Versicherer für Ihren Youngtimer und/oder Oldtimer sind:
Anhand Ihrer Wünsche und der objektiven Kriterien Ihres Fahrzeugs suchen wir die passendste Lösung für Sie heraus! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen mich direkt an:
02361-5822262 und 0174-9215335.
Viele Grüße und bis bald
Ihr Peter Bieger
Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.