Bank im Unternehmen
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Bank im Unternehmen

Haben Sie schon etwas von einer Bank im Unternehmen gehört? Arbeitgeber nutzen vielfach Versicherungen und Pensionskassen als vermeintlich einfachsten und sichersten Baustein für Vergütungs- und Versorgungssysteme. Den wenigsten Unternehmen ist jedoch bekannt, dass Versicherungsprodukte mit Garantien als Finanzinstrumente nicht notwendig, zu unsicher und betriebswirtschaftlich sogar nachteilig sind. Das sagen die Medien dazu:
  • Handelsblatt: BaFin zweifelt am Geschäftsmodell der Lebensversicherer
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Angaben über Ablaufleistungen sind Makulatur
  • Gießener Zeitung: Die nächste Pensionskasse knickt ein, Senkung um 24%
  • Hessisches Arbeitsgericht: Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Leistung einer Pensionskasse
  • Frankfurter Allgemeine: Niedrigzins frisst sich in Lebensversicherungen hinein
Immer mehr Arbeitgeber betrachten Lebensversicherungen in Bezug auf zunehmenden Haftungsrisiken und hohen Verwaltungskosten mit Skepsis.

Stärken Sie Ihr Unternehmen und Ihre Unabhängigkeit

Über 200 Unternehmen vertrauen auf unser Konzept “Bank im Unternehmen”.

Arbeitgebervorteile:

  • Liquidität signifikant steigern
  • Sicherheit der Zusage
  • Eigenkapital erhöhen – Bonität verbessern
  • bankenunabhängig finanzieren
  • Reserven bilden
  • Tantiemen steuerfrei reservieren
  • Steuerbegünstigte Auszahlungsoptionen
  • Ertragsbesteuerung von 1,5% statt 30%

Arbeitnehmervorteile:

  • Renten 2-3fach höher
  • Kapitalauszahlung höher
  • Beitragszahlungsmöglichkeiten flexibel
  • Insolvenzschutz ab 1. Euro
  • Hinterbliebenenversorgung frei gestaltbar
  • Überstunden, Resturlaub, Sonderzahlungen einbringen
  • Sparanteil 100% statt 70%
Hier finden Sie eine Broschüre. Für weitere Informationen reden wir einfach miteinander!

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Ich wünsche eine persönliche Beratung und möchte Kontakt mit einem Berater aufnehmen.

Popup Erstinformation

Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.

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