Leistungsservice für den Ernstfall
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Leistungsservice für den Ernstfall

Im Leistungsfall werden Sie nicht im Stich gelassen! Sie haben die Möglichkeit, den Service einer professionellen Kanzlei für Ihren ersten Leistungsantrag kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Unser gemeinsamer Partner sind Spezialisten für Versicherungs-, Bank- und
Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz mit mehr als 8.000 Mandanten seit 1998. Voraussetzung ist, dass der Vertrag über den Maklerpool Fonds Finanz eingereicht wurde oder, im Falle von übertragenen Verträgen, mindestens ein Jahr im Bestand der Fonds
Finanz geführt wurde und noch geführt wird.

Dieser Leistungsservice für den Ernstfall kann für alle Kranken-, Lebens- und Sachversicherungen genutzt werden. Für die Kranken-
und Sachversicherung gilt eine Schadensumme ab 10.000 €; für den Bereich der Lebensversicherung ist keine Mindestschadensumme
erforderlich.

Mit „erster Leistungsantrag“ ist die erste schriftliche Schadenmeldung an den Versicherer gemeint. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das regelmäßig ein sehr umfangreiches, meistens mehrseitiges Formular. Die Rechtsanwälte beraten Sie beim Ausfüllen des Formulars und dabei, welche Unterlagen beizufügen sind und/oder, ob die vorliegenden Belege ausreichen.

Ziel des Leistungsservice ist es, dass Ihr Leistungsantrag vollständig und kompetent so aufbereitet ist, dass die Versicherungsgesellschaft darüber ohne weitere Nachfrage entscheiden kann. Die Beratung beginnt in dem Moment, in dem Sie einen Versicherungsfall haben und Hilfe beim Ausfüllen des Leistungsantrages/ der Schadenmeldung benötigen. Die Beratung endet, wenn Sie den mit Unterstützung von Wirth-Rechtsanwälte ausgefüllten Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer eingereicht haben.

Sollte es allerdings nach der Einreichung des Leistungsantrages/ der Schadenmeldung zum Streit mit dem Versicherer kommen und die Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht erforderlich werden, entstehen Kosten, die dann von Ihnen getragen werden müssen. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte rechnet Versicherungsstreitigkeiten üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese so abgerechnete Vergütung wird dann auch von einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung erstattet.
Selbstverständlich spricht die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte eine weitere kostenpflichtige Tätigkeit dann in allen Einzelheiten
mit Ihnen ab.

Grundsätzlich können Sie den kostenfreien Leistungsservice auch mehrfach in Anspruch nehmen, allerdings immer nur für jeden
Versicherungsfall einmal.

Bitte melden Sie sich bei mir, sobald ein Schadenfall eingetreten ist. Dann überlegen wir gemeinsam, was zu tun ist!

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Ich wünsche eine persönliche Beratung und möchte Kontakt mit einem Berater aufnehmen.

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Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.

Versicherungen freier Versicherungsmakler Grüne Finanzen Peter Bieger Recklinghausen