Optimierungen bei Einkommenssteuer & Erbschaftssteuer
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Optimierungen Erbschaftssteuer

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Optimierungen Erbschaftssteuer & Einkommensteuer

Durch eine geschickte Vertragsgestaltung lassen sich Ersparnisse bei Einkommen- und Erbschaftssteuer realisieren. Beispiel:

Mann 50 Jahre und Frau 40 Jahre – unverheiratet. Statistisch betrachtet, lebt die Frau die letzten 15 Jahre ihres Lebens ohne Mann. Da der Mann sie für die Zeit nach seinem Ableben finanziell versorgen will, werden 100.000 € einmalig investiert. Die Sparerfreibeträge sind bei beiden ausgeschöpft.

 

Um die Geldanlage wollen sich beide nicht wirklich kümmern, würden aber gerne einen Ertrag in Höhe der Inflationsrate erzielen. Von daher wird eine vermögensverwaltende Anlage mit Investmentfonds bevorzugt. Meine Idee dafür ist eine besonders ausgestaltete fondsgebundene Rentenversicherung der Helvetia. Nach Absprache mit den Kunden simulieren wir einen Tod des Mannes mit 77 Jahren, die Frau ist dann 67 Jahre.

ERBFALL
Erbschaftssteuer

Dann könnte im Erbfall ein Vermögen von insgesamt 1 Mio. € vererbt werden und aus den 100.000 € zu Beginn 200.000 € geworden sein.
Diese 200.000 € hätten normalerweise folgende Erbschaftssteuerbelastung:

200.000 € x 30% = 60.000 €

Optimierungen
Erbschaftssteuer

Sofern die 200.000 € nicht in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt werden, ergeben sich Ersparnisse bei der Erbschaftssteuer.
Beispiel: Rente 8.000 € jährlich, Vervielfältiger der Rente für eine 67-jährige Frau: 12,081. Daraus ergibt sich eine Summe von 96.648 €, die für die Erbschaftssteuer relevant ist.

96.648 € x 30% = 28,994,40 €.

Erbschaftssteuer sparen

Macht einen Unterschied von 31.005 €. Dazu kommen noch die Ersparnisse bei der Abgeltungs-/Einkommensteuer.

  • Startkapital: 100.000 €
  • angenommenes Kapital nach 27 Jahren: 200.000 €.
  • Ertrag: 100.000 €.

 

Optimierungen Erbschaftssteuer
Optimierungen Erbschaftssteuer

Tipps, ich berate Sie gerne auch persönlich

Wenn bis zum Erbfall kein Geld entnommen wird, bleibt dieser Ertrag komplett steuerfrei. Und wenn z. B. 20.000 € vorher entnommen werden, müssen nur die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Gewinne versteuert werden. Wenn das z. B. im 15. Vertragsjahr passieren würde und der in den 20.000 € erhaltene Gewinn wäre 7.000 €, dann müssten nur 3.500 € mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert werden. Maximal wären das 1.550 € an Steuer in diesem Fall. Bezogen auf die ausgezahlten 20.000 € wären das knapp 8% an Steuer. Und das Schönste ist: Es ist alles vollkommen legal.

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